Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Internetseite

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.breisgau-hochschwarzwald.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Internetseite ist zum heutigen Zeitpunkt teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es wird angestrebt, die gesetzlichen Anforderungen zeitnah zu erfüllen.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte:

  • Formulare
  • Broschüren
  • Inhalte, die durch Dritte bereitgestellt werden
  • PDF-Dateien
  • einzelne Seiten in unserem Angebot, die noch überarbeitet werden

sind aus den folgenden Gründen teilweise nicht barrierefrei: derzeit nicht leistbarer Mehraufwand. Inhalte in Form von Gebärdesprachenvideos werden zur Zeit erarbeitet und nachgereicht.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.08.2020 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 29.07.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe:
Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse online-redaktion@lkbh.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Problembeschreibung und den Link zur betroffenen Seite.
Ebenfalls können Sie uns telefonisch unter:  0761 2187-0 erreichen.

5. Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Pressestelle des Landratsamtes wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123-3636
E-Mail: post@barrierefreiheit.bwl.de 
Internet: https://barrierefreiheit-bw.de/

Falls der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Internetseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Zum Internetauftritt der Landesbehindertenbeauftragten

Die Beauftrage des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald können Sie wie folgt erreichen:

Julia Tamm
Kommunale Behindertenbeauftragte
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Telefon 0761 2187-2040
E-Mail julia.tamm@lkbh.de
Internet www.lkbh.de/behindertenbeauftragte

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.